Anrechnungen

Ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen k?nnen Sie fr¨¹hestens nach Ihrer Immatrikulation an der ETH Z¨¹rich stellen.

Grunds?tze

Bevor Sie ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen stellen, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Es k?nnen nur bestandene Studienleistungen angerechnet werden.
  • Es werden in der Regel nur Studienleistungen angerechnet, die nicht vor mehr als sechs Jahren vor dem Eintritt in den Studiengang Lehrdiplom respektive Didaktik-Zertifikat erbracht wurden.
  • Pr¨¹fungslektionen k?nnen nicht angerechnet werden.
  • Eine Doppelanrechnung von Kreditpunkten ¨C d.h. eine gleichzeitige Anrechnung derselben Kreditpunkte in verschiedenen Ausbildungsbereichen des Studiengangs Lehrdiplom oder Didaktik-Zertifikat ¨C ist nicht zul?ssig.

Details entnehmen Sie bitte den DownloadRichtlinien f¨¹r die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen (PDF, 142 KB)

Einreichen Ihres Gesuchs

Falls Sie ein Gesuch um Anrechnungen von ETH-internen Leistungen aus dem ?Wahlpflicht-Bereich¡°, dem Bereich ?Erziehungswissenschaften¡° oder dem Bereich "Fachwissenschaftliche Vertiefung mit p?dagogischem Fokus und weitere Fachdidaktik¡° stellen m?chten, wenden Sie sich bitte direkt an das Studiensekretariat des entsprechenden Faches.

Alle anderen Gesuche um Anrechnung von (externen) Studienleistungen sollten wie unten beschrieben fristgerecht bei der Zulassungsstelle eingereicht werden.

Vorgehen

Ein Gesuch um Anrechnung von externen Studienleistungen bei der Zulassungsstelle k?nnen Sie fr¨¹hestens nach Ihrer Immatrikulation im Lehrdiplom-Studium respektive im Ausbildungsgang Didaktik-Zertifikat stellen. Zudem m¨¹ssen die Pr¨¹fungsergebnisse f¨¹r s?mtliche zur Anrechnung anstehenden Studienleistungen vorliegen.

Fristen

Der letztm?gliche Termin f¨¹r das Einreichen Ihres Gesuchs ist drei Wochen nach Vorlesungsbeginn Ihres ersten Studiensemesters.

Beilagen

Ihr Gesuch um Anrechnung stellen Sie der Zulassungsstelle schriftlich mit den folgenden Beilagen zu:

  • formloses Gesuchschreiben versehen mit Name, Adresse, Matrikelnummer und Unterschrift;
  • eine Gegen¨¹berstellung in tabellarischer Form der ETH-Studienleistungen, die Sie anrechnen lassen m?chten, und der entsprechenden absolvierten (externen) Studienleistungen;
  • detaillierter Nachweis (beglaubigter Leistungs¨¹berblick/Transcript of Records) ¨¹ber die betreffenden Studienleistungen sowie relevante Informationen zum Studiengang, in welchem Sie diese Studienleistungen erbracht haben;
  • allenfalls offizielle Lehrinhalte dieser Studienf?cher (ausf¨¹hrliche Beschreibung des gelehrten Stoffes);
  • Zahlungsnachweis f¨¹r die Bearbeitungsgeb¨¹hr in H?he von CHF 50.- (die Geb¨¹hr wird auch bei negativem Entscheid oder R¨¹ckzug des Gesuchs nicht zur¨¹ckerstattet).

Das Gesuch sollte postalisch eingereicht werden. Via Fax/E-Mail ¨¹bermittelte Dokumente werden nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie auch die oben genannten Fristen.

Entscheid

Sobald Ihr Entscheid ¨¹ber die Anrechnung bereitsteht, werden wir Sie schriftlich informieren.

Kontakt

Zulassungsstelle

ETHZ
Akademische Dienste
R?mistrasse 101
HG F21
8092 Z¨¹rich
Schweiz

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